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   VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 5 L 1145/20.F   

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https://dejure.org/2020,9478
VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 5 L 1145/20.F (https://dejure.org/2020,9478)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.04.2020 - 5 L 1145/20.F (https://dejure.org/2020,9478)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. April 2020 - 5 L 1145/20.F (https://dejure.org/2020,9478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 3 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 15 Abs 1 VersG, § 11 Nr 2 HVwVfG, § 1 Abs 2 Satz 2 CoronaVV 3 HE
    Künstlerische Formation und versammlungsrechtliche Auflagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Künstlerische Formation und versammlungsrechtliche Auflagen - Corona-Virus

Verfahrensgang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 5 L 1145/20
    Es bleibt offen, ob ein >>Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD<< nicht als Ersatzorganisation für die Kommunistische Partei Deutschlands durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - (BVerfGE 5, 85) verboten ist.

    Dahingestellt bleibt auch, ob ein "Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" nicht als Ersatzorganisation für die Kommunistische Partei Deutschlands durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - (BVerfGE 5, 85) verboten ist.

  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10

    Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 5 L 1145/20
    Dabei wird die unter Gesetzesvorbehalt gewährte und mehr den äußeren Ablauf der Veranstaltung betreffende Versammlungsfreiheit durch die vorbehaltlos garantierte und mehr die inhaltliche Gestaltung und damit die künstlerische Aussage betreffende Kunstfreiheit ergänzend verstärkt, so dass die Ausübung des Gesetzesvorbehalts des Art. 8 Abs. 2 GG tendenziell zurückhaltend zu erfolgen hat und § 15 Abs. 1 VersG im Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG grundrechtsbezogen und damit verfassungskonform anzuwenden ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. März 2011 - 8 A 1188/10 -, juris Rn. 66 ).
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