Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 5 L 1145/20.F |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 5 Abs 3 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 15 Abs 1 VersG, § 11 Nr 2 HVwVfG, § 1 Abs 2 Satz 2 CoronaVV 3 HE
Künstlerische Formation und versammlungsrechtliche Auflagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Künstlerische Formation und versammlungsrechtliche Auflagen - Corona-Virus
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 5 L 1145/20.F
- VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 5 L 1145/20
Es bleibt offen, ob ein >>Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD<< nicht als Ersatzorganisation für die Kommunistische Partei Deutschlands durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - (BVerfGE 5, 85) verboten ist.Dahingestellt bleibt auch, ob ein "Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" nicht als Ersatzorganisation für die Kommunistische Partei Deutschlands durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - (BVerfGE 5, 85) verboten ist.
- VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10
Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 5 L 1145/20
Dabei wird die unter Gesetzesvorbehalt gewährte und mehr den äußeren Ablauf der Veranstaltung betreffende Versammlungsfreiheit durch die vorbehaltlos garantierte und mehr die inhaltliche Gestaltung und damit die künstlerische Aussage betreffende Kunstfreiheit ergänzend verstärkt, so dass die Ausübung des Gesetzesvorbehalts des Art. 8 Abs. 2 GG tendenziell zurückhaltend zu erfolgen hat und § 15 Abs. 1 VersG im Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG grundrechtsbezogen und damit verfassungskonform anzuwenden ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. März 2011 - 8 A 1188/10 -, juris Rn. 66 ).